EU & Export Beratung
Fahrzeugexporte ins EU-Ausland und Drittländer - mit allen umsatzsteuerlichen Besonderheiten
Kostenlose ErstberatungExport ist nicht gleich Export
Zwei verschiedene Welten mit völlig unterschiedlichen Anforderungen
Innergemeinschaftlich (EU)
Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern
Anforderungen:
- USt-IdNr. prüfen - Käufer muss gültige EU-USt-IdNr. haben
- Gelangensbestätigung - Nachweis dass Fahrzeug ins EU-Ausland gelangt ist
- ZM (Zusammenfassende Meldung) - Monatliche/quartalsweise Meldung ans Finanzamt
- Umsatzsteuerbefreiung - Rechnung ohne deutsche USt
Risiko: Ohne Gelangensbestätigung innerhalb 10 Tagen entfällt Steuerbefreiung → 19% USt nachzahlen!
Drittland (z.B. Schweiz)
Export außerhalb der EU
Anforderungen:
- Ausfuhrnachweis - Zollstempel oder Ausgangsbestätigung
- Zollanmeldung - Bei Ausfuhr außerhalb der EU
- Ausfuhrbeleg - Unterschriebenes Exemplar zurück nach DE
- Umsatzsteuerbefreiung - Rechnung ohne deutsche USt
Vorteil: Meist einfacher als EU - Zollstempel reicht als Nachweis
So unterstützen wir Sie beim Export
Von der Prüfung bis zur Meldung - alles aus einer Hand
USt-IdNr. Prüfung
Validierung der EU-Umsatzsteuer-ID vor Rechnungsstellung - automatisiert über MIAS-System
Rechnungsstellung
Korrekte Formulierung der Steuerbefreiung nach §4 Nr. 1b / §6 UStG mit allen Pflichtangaben
Gelangensbestätigung
Einholen der Nachweise (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung) innerhalb 10-Tages-Frist
ZM-Meldungen
Automatische Erstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen (monatlich/quartalsweise)
Ausfuhrnachweise
Prüfung und Archivierung von Zollstempeln, Ausgangsvermerk für Drittlandsexporte
Fristenmanagement
Überwachung aller Fristen (10 Tage Gelangensbestätigung, ZM-Abgabe) mit automatischen Erinnerungen
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