Grenzüberschreitend

EU & Export Beratung

Fahrzeugexporte ins EU-Ausland und Drittländer - mit allen umsatzsteuerlichen Besonderheiten

Kostenlose Erstberatung

Export ist nicht gleich Export

Zwei verschiedene Welten mit völlig unterschiedlichen Anforderungen

Innergemeinschaftlich (EU)

Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern

Anforderungen:

  • USt-IdNr. prüfen - Käufer muss gültige EU-USt-IdNr. haben
  • Gelangensbestätigung - Nachweis dass Fahrzeug ins EU-Ausland gelangt ist
  • ZM (Zusammenfassende Meldung) - Monatliche/quartalsweise Meldung ans Finanzamt
  • Umsatzsteuerbefreiung - Rechnung ohne deutsche USt

Risiko: Ohne Gelangensbestätigung innerhalb 10 Tagen entfällt Steuerbefreiung → 19% USt nachzahlen!

Drittland (z.B. Schweiz)

Export außerhalb der EU

Anforderungen:

  • Ausfuhrnachweis - Zollstempel oder Ausgangsbestätigung
  • Zollanmeldung - Bei Ausfuhr außerhalb der EU
  • Ausfuhrbeleg - Unterschriebenes Exemplar zurück nach DE
  • Umsatzsteuerbefreiung - Rechnung ohne deutsche USt

Vorteil: Meist einfacher als EU - Zollstempel reicht als Nachweis

So unterstützen wir Sie beim Export

Von der Prüfung bis zur Meldung - alles aus einer Hand

USt-IdNr. Prüfung

Validierung der EU-Umsatzsteuer-ID vor Rechnungsstellung - automatisiert über MIAS-System

Rechnungsstellung

Korrekte Formulierung der Steuerbefreiung nach §4 Nr. 1b / §6 UStG mit allen Pflichtangaben

Gelangensbestätigung

Einholen der Nachweise (CMR-Frachtbrief, Spediteursbescheinigung) innerhalb 10-Tages-Frist

ZM-Meldungen

Automatische Erstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen (monatlich/quartalsweise)

Ausfuhrnachweise

Prüfung und Archivierung von Zollstempeln, Ausgangsvermerk für Drittlandsexporte

Fristenmanagement

Überwachung aller Fristen (10 Tage Gelangensbestätigung, ZM-Abgabe) mit automatischen Erinnerungen

Bereit für sicheren Export?

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